Fragen und Antworten

Viele Fragen erreichen uns immer wieder zu bestimmten Themen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengefasst.

 
  • Warum sollte ich an De-Touro teilnehmen?

    Die teilnehmenden Krankenkassen vergeben ihre Krankenfahrten ausschließlich über die Plattform De-Touro. Diese Chance solltest Du Dir nicht entgehen lassen.

  • Welchen weiteren Nutzen habe ich von De-Touro?

    • Komplett digitale Auftragsabwicklung – kein Papier
    • Zugang zu nicht qualifizierten, planbaren Einzel- und Serienfahrten
    • Zugang über Apps für iOS und Android mit Tablets und Smartphones oder Browser (PC)
    • Die Abrechnung funktioniert mit Übermittlung der Beförderungsnachweise, ohne Kürzungen, vollautomatisch
    • Termine können optimal geplant, Stand- und Wartezeiten effizient genutzt werden.
    • Der Zugang zu De-Touro ist absolut kostenlos!
    • Keine Kosten für die App, keine Grundgebühr und keine Vorkasse für die Abrechnung.
  • Wo und wie melde ich mich am besten an?

    Du kannst Dich über http://www.de-touro.de oder über die De-Touro-App anmelden. Wenn Du Dich über die Schnellregistrierung anmeldest, gelangst Du auf die Plattform. Um sie als Dienstleister nutzen zu können, musst Du danach unter „Firma hinzufügen“ Deine Firma mit allen erforderlichen Daten eintragen - die „AGB“ bestätigen und das „Speichern“ der Daten nicht vergessen.

    Hierzu bekommst Du E-Mails, die bestätigt werden müssen, damit die vollständige Registrierung abgeschlossen wird und Du mit De-Touro arbeiten kannst.

  • Wann bekomme ich mein Geld?

    Das Geld für die Fahrten wird gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen ausgezahlt. Diese findest Du unter: http://www.de-touro.de/conditions.html

    Unter „Meine Firma“ kannst Du die Übermittlungsfrequenz der Beförderungsnachweise und somit Dein Abrechnungsintervall selbst einstellen.

  • Was kostet mich De-Touro?

    Die Nutzung der De-Touro App/Plattform ist kostenlos. Bei Zuteilung einer Fahrt erheben wir eine Provision von 3% vom Brutto-Abrechnungswert. Der Mindestbetrag liegt hier bei 3,50 € netto. Bei der integrierten digitalen Abrechnung berechnen wir eine Provision von 1% des Umsatzes.

  • Wo finde ich meine Rechnungen?

    Unter „Meine Abrechnungen“ kannst Du alle Rechnungen einsehen, die für Dich bei den Kostenträgern eingereicht wurden.
    Unter „Meine Abrechnungen von De-Touro“ kannst Du die Rechnungen über die Provision finden.
    Diese sind nur auf Deinem Computer zu sehen und können in verschiedenen Varianten (Excel, PDF oder auch als CSV Datei) gedruckt werden.

  • Sind Zwischenabrechnungen z. B. bei Serienfahrten, möglich?

    Ja, Abrechnung und Zwischenabrechnungen sind inklusive.

  • Welche Parameter muss ich bei der Preiskalkulation für Fahrten berücksichtigen?

    Es muss der Preis für eine Einzelfahrt (also die einfache Wegstrecke) angegeben werden, der die Mehrwertsteuer (auswählbar) und eventuelle anteilige Wartezeiten miteinbezieht. 

    Zu berücksichtigen sind ebenfalls die Anzahl und Entfernungen der Fahrten.

  • Wie soll ich für Fahrten im Pflichtfahrgebiet kalkulieren, wenn ich nach Taxameterpreisen fahren muss?

    Kalkulationen sollten grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Verpflichtungen und als Mischkalkulation zwischen entspannter und angespannter Verkehrslage erfolgen.

  • Wie trage ich meine IK-Nummer und meine Steuernummer bei der Registrierung ein?

    Die IK-Nummer und die Steuernummer sollten bei der Registrierung ohne Sonderzeichen eingegeben werden. Bitte lasse bei dieser Eingabe die Schrägstriche oder ähnliches weg und gib nur die Ziffern ein.

  • Wofür werden meine Bankdaten benötigt?

    Die Bankdaten werden benötigt, damit in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftmandat die Provision für die über De-Touro durchgeführte Abrechnung eingezogen werden kann.

  • Wie erhalte ich für mich und mein Fahrgebiet die richtigen Anfragen?

    Mit dem Erhalt der Zugangsdaten bestimmst Du Dein Fahrgebiet per Eingabe von Postleitzahlen (zwecks Abgleich mit Vertragspreisen).

  • Wie lasse mir die durchgeführte Fahrt vom Fahrgast bestätigen?

    Durch die Unterschrift des Patienten auf dem Smartphone oder Tablet wird der Beförderungsnachweis automatisch an die Krankenkasse übermittelt.

    In den seltenen Fällen, in denen kein Smartphone oder Tablet mit der De-Touro App vorhanden ist, kann auch ein Beförderungsschein mit den Informationen: KTA-Nummer, Beförderungsdatum, Hin- oder Rückfahrt, Uhrzeit, Startadresse, Zieladresse, Name des Fahrgastes und dessen Unterschrift ausgefüllt werden. Dieser Beförderungsnachweis kann dann später gescannt und am PC in De-Touro hochgeladen werden.

  • Funktioniert De-Touro auch ohne Smartphone und Tablet?

    Durch das Einscannen und Hochladen von Beförderungsnachweisen lässt sich De-Touro ebenso am Computer verwenden.

  • Warum werden nur die Postleitzahlen des Fahrtziels angegeben und nicht die komplette Adresse?

    Dies hat Datenschutzgründe.

    Vor Zuteilung: Der Kostenträger gibt die kompletten Start- und Zieladressen ein, das System zeigt jedoch aus Datenschutzgründen nur die Postleitzahlen. Das System errechnet dennoch die korrekten Entfernungsangaben (Kilometer, jeweils kürzeste Strecke).

    Nach Zuteilung: Erst jetzt wird in der Karte der komplette Trakt angezeigt - inkl. Straßenangaben. Die Kilometerangaben bleiben gleich, da diese Angabe vorher schon vom System richtig ausgelesen wurden, aber aus Datenschutzgründen nicht angezeigt werden durften.

  • Entfernungsangaben: Anzeige vor und nach Zuteilung (aufgrund des Datenschutzes)

    Vor Zuteilung:

    Der Kostenträger gibt die kompletten Start- und Zieladressen ein, das System zeigt aus Datenschutzgründen nur die Postleitzahlen. Das System errechnet dennoch die korrekten Entfernungsangaben (Kilometer, jeweils kürzeste Strecke).

    Nach Zuteilung:

    Erst jetzt wird in der Karte der komplette Trakt angezeigt inkl. Straßenangaben. Die Kilometerangaben bleiben gleich, da diese Angabe vorher schon vom System richtig ausgelesen wurden, aber aus Datenschutzgründen nicht angezeigt werden durften.

  • 1